Stress am Arbeitsplatz ist kein Randproblem, sondern hat heute erhebliche Ausmaße angenommen. Einschlägige Handlungsmöglichkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind verstreut über verschiedene Regelwerke. Neu hinzugekommen ist jetzt eine Sozialpartnervereinbarung zu Stress am Arbeitsplatz. Obwohl sie keine rechtsverbindlichen Vorschriften enthält, kann sie von den Interessenvertretungen genutzt werden, um für die Verminderung und Vermeidung von Stress aktiv zu werden. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über Studien zum Thema Stress bzw. über Stressfaktoren und Gesundheitsrisiken, über die Kosten, die Stress verursacht sowie über den Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Es wird kurz auf die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz eingegangen. Abschließend werden Umsetzung und Ziel der Sozialpartnervereinbarung zu Stress am Arbeitsplatz, die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung sowie Ansatzpunkte zum Handeln bzw. vorgeschlagene Maßnahmen behandelt.
Heute wieder Stress gehabt?
Regelungen und betriebliche Handlungsmöglichkeiten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 9 ; 549-554
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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