Wird ein Gebäude auf einem fremden Grundstück errichtet, aber nicht dauerhaft mit diesem verbunden, so können keine Hypotheken oder Grundschulden bestellt werden. Daher findet in diesen Fällen zur Kreditsicherung meist eine sog. Sicherungsübereignung statt, so dass die Bank zunächst Eigentümerin des Gebäudes wird. Findet nun bei der Bank eine Unternehmensumwandlung - also z. B. eine Verschmelzung oder eine Abspaltung - statt, so führt die damit verbundene Übertragung dieses Sicherungseigentums grundsätzlich dazu, dass Grunderwerbsteuer anfällt. Sofern das Eigentum jedoch letztlich an den Kreditnehmer zurückübertragen wird, kann die Erhebung der Steuer unterbleiben.
Grunderwerbsteuerneutrale Übertragung von sicherungsübereigneten Gebäuden auf fremdem Grund und Boden im Rahmen von Unternehmensumwandlungen
Der Betrieb ; 58 , 18 ; 972-974
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Grundbesitz , Steuer , Steuerrecht , Kredit , Eigentum , Sicherung , Gebäude
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