Weil heute viele Unternehmen sich in sogenannte "gemeinsame Betriebe" zusammenschließen, um Synergieeffekte zu erzeugen, stellt sich die Frage, welche Folgen dies für die Mitarbeiter haben könnte. Noch bestehen Unsicherheiten bezüglich der Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebs, trotz der gesetzlichen Anerkennung durch die Gesetzesnovelle 2001. Unter Betrieb versteht das BAG eine einzelne Betriebsstätte, die örtlich und organisatorisch selbstständig ist, in der eine Produktion oder eine Dienstleistung erbracht wird. Unter Unternehmen versteht man dagegen die Rechtsperson, die Inhaber der Betriebsmittel ist und die der Arbeitsgeber der Beschäftigten ist. Nach einer Übersicht über die Begriffsunterschiede "Unternehmen" und "Betrieb" werden die Voraussetzung für die Bildung eines gemeinsamen Betriebs sowie die Folgen für die Mitarbeiter (Gesamtbetriebsrat, kündigungsschutzrechtliche Folgen, Folgen bei Beendigung des gemeinsamen Betriebs) behandelt. Zur näheren Erläuterung werden mehrere Beispiele genannt.
Gemeinsamer Betrieb
Die Voraussetzung für sein Vorliegen und die Folgen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 8 ; 469-474
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gemeinsamer Betrieb eines Asynchrongenerators und einer parametrischen Stromquelle
Tema Archiv | 1987
|IuD Bahn | 1998
|