Vegetation kann für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs ein Risiko werden. Bei den gärtnerischen Arbeiten einer Vegetationskontrolle sind Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz des durchführenden Personals zu treffen. Die neue Regel "Gärtnerische Arbeiten" (GUV-R 2109) bietet ein Handwerkzeug für die Vegetationskontrolle an Bahnanlagen. Insbesondere werden die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.
Neue Regel "Gärtnerische Arbeiten" - GUV-R 2109
BahnPraxi ; 6 ; 69-72
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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