Die Umsetzung des ersten EU-Eisenabahnpakets in deutsches Recht sollte bis zum 15. März 2003 erfolgen, ist aber erst 2004 angelaufen. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie die Struktur der Eisenbahnen müssen neu geregelt und durch die Errichtung einer Trassenagentur soll eine neue präventive Aufsicht eingeführt werden. Dies hat Auswirkungen auf das Allgemeine Eisenbahngesetz und die Eisenbahninfrastruktur-Benutzerordnung, die neu gefasst werden müssen. Der VDV hat mit einer Vielzahl begründeter Vorschläge auf die Ausgestaltung der neuen Rechtsvorschriften Einfluss genommen. Behandelt werden die verschiedenen Betreiber von Schienenwegen, Ausnahmen für kleine Eisenbahnen, Höchstpreisverfahren bei Trassenkonflikten, nicht öffentliche Werksbahnen, Zugang zu Fahrzeugwerkstätten und Trassenagentur.
Die Umsetzung des ersten EU-Eisenbahnpaket
VDV-Jahresbericht 2004/2005 ; 14-16
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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