Am 15.10.2003 wies das Landgericht Frankfurt am Main in letzter Instanz die Klage eines Bahnkunden auf umfangreichen Schadensersatz wegen einer mehr als zweistündigen Zugverspätung innerhalb Deutschlands wegen höherer Gewalt als unbegründet ab. Im Mittelpunkt stand der § 17 EVO, dessen Gültigkeit nach Ansicht des Gerichtes nicht vom Artikel 3 der EU-Richtlinie 93/13/EWG tangiert wird. Das Verfahren und das Urteil werden zusammengefasst sowie ausführlich kommentiert.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15. Oktober 2003
2005-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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IuD Bahn | 2003
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