Am 15 Februar 2005 hat das EBA den ersten Planfeststellungsbeschluss zu "Stuttgart 21" erlassen, wobei dieser Beschluss nur den neuen Stuttgarter Tunnelbahnhof und das Gleisfeld mit rund 900 Metern Länge betrifft sowie u. a. den Umbau der oberirdischen Anlagen des alten Hauptbahnhofes. Der Beschluss ist im Internet zu finden, allerdings ohne die zugehörigen Gutachten und die Gleis- und Baupläne. Die Befürworter des Projektes fühlen sich nun bestätigt, während Gegner des Projektes, wie z. B. der BUND, Landesverband Baden-Württemberg, eine Verbandsklage gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss einreichen wollen. Basis für die Klage ist vor allem die Kritik, dass die Entscheidung gegen einen modernisierten Kopfbahnhof und für einen unterirdischen Durchgangsbahnhof aufgrund fehlerhafter Abwägungen getroffen worden sei. Außer mit dem Für und Wider zum ersten Planfeststellungsbeschluss beschäftigt sich der Beitrag mit den Finanzierungsideen zum Projekt "Stuttgart 21", die insbesondere vom Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg stammen.
Politik und Stuttgart 21: Ungebremst ins schwarze Loch?
Der Tunnelbahnhof in Stuttgart ist noch nicht beschlossen
derFahrgast ; 25 , 2 ; 29-32
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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