Nach dem Urteil vom 11.01.2005 in Sachen Stadt Halle hat der Europäische Gerichtshof bestimmt, dass Nachprüfungsverfahren auch dann zulässig sind, wenn öffentliche Auftraggeber trotz Ausschreibungspflichtigkeit kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet haben. Materialrechtlich hat der EuGH geklärt, dass vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte nur dann vorliegen, wenn der öffentliche Auftraggeber 100-prozentiger Anteilseigner der beauftragten Gesellschaft ist. Eine Vielzahl von bisher nicht ausschreibungspflichtigen In-House-Vergaben an teilprivatisierte Unternehmen werden künftig dem Vergaberecht unterworfen.


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    Titel :

    Neue EuGH-Rechtsprechung zur In-house-Vergabe


    Untertitel :

    Was ändert sich für den öffentlichen Personennahverkehr?



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 23 , 5 ; 30-32


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch