Nach dem Urteil vom 11.01.2005 in Sachen Stadt Halle hat der Europäische Gerichtshof bestimmt, dass Nachprüfungsverfahren auch dann zulässig sind, wenn öffentliche Auftraggeber trotz Ausschreibungspflichtigkeit kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet haben. Materialrechtlich hat der EuGH geklärt, dass vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte nur dann vorliegen, wenn der öffentliche Auftraggeber 100-prozentiger Anteilseigner der beauftragten Gesellschaft ist. Eine Vielzahl von bisher nicht ausschreibungspflichtigen In-House-Vergaben an teilprivatisierte Unternehmen werden künftig dem Vergaberecht unterworfen.
Neue EuGH-Rechtsprechung zur In-house-Vergabe
Was ändert sich für den öffentlichen Personennahverkehr?
Der Nahverkehr ; 23 , 5 ; 30-32
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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