Nach wie vor ist § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern rechtlich umstritten. Die Rechtslage ist komplex und bewegt sich zwischen individualrechtlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüchen, die unmittelbar gerichtlich oder aber über die Einigungsstelle durchgesetzt werden müssen. Der Beitrag beschreibt die rechtliche Lage, wenn der Arbeitgeber eine Schulungsteilnahme verweigert.
Arbeitgeber verweigert Schulungsteilnahme
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 2 ; 88-91
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
HELIKOPTER - RP verweigert PPL-(H)-Ausbildung: Darmstädter Amtsposse
Online Contents | 2003
IuD Bahn | 2009
|Privatisierung öffentlicher Arbeitgeber
IuD Bahn | 2004
|Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für Arbeitgeber
IuD Bahn | 2009
|Die Krankenkontrolle des Arbeitgeber
IuD Bahn | 1997
|