Die Verhinderung von Explosionen am Arbeitsplatz kann primär durch Verdünnung der brennbaren Stoffe in der Luft, sekundär durch Verhinderung der Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre und an dritter Stelle durch druckstoßfeste Auslegung des Systems erreicht werden. In Verkehrsunternehmen ist nur der primäre und der sekundäre Explosionsschutz zu finden. Explosionsgefahr kann dort u. a. im Lackierbereich, in Bereichen der Teilreinigung und im Karosseriebau von Aluminiumfahrzeugen herrschen. Die Explosionsgefahr ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich hoch und wird durch die Einteilung in Zonen gekennzeichnet. Für jeden explosionsgefährdeten Bereich muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzdokument angelegt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann. Der Beitrag erläutert u. a. die Zoneneinteilung sowie Inhalt und Form eines Explosionsschutzdokumentes.
Betriebssicherheitsverordnung erfordert Maßnahme: Explosionsschutz in Werkstätten
Das Warnkreuz ; 1 ; 9-10
2005-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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