E-Mail-Marketing ist seit der novellierten Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 16. Juni 2004 stärker rechtlich eingeschränkt: Die UWG-Novelle (UWG-E) enthält ein ausdrückliches "Spam-Verbot" und nach Paragraf 7 UWG-E muss der Empfänger im Vorfeld seine Einwilligung zum Empfang der Werbemail oder des E-Mail-Newsletters geben. Ist der Weg zum E-Mail-Marketing durch die Einverständniserklärung des Kunden frei gegeben, so hängt der Erfolg der Mailingaktion vom seriösen und personalisierten Inhalt der Mails ab. Der Beitrag enthält Tipps dazu, wie angeforderte E-Mails trotz Spam-Filter ihre Empfänger erreichen und wie das E-Mail-Marketing Erfolg bringen kann.
Werbung via E-Mail: Ein zweischneidiges Schwert
Absatzwirtschaft ; 47 , 8 ; 84-87
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Versand , Marketing , Filter (elektrisch) , Marketinginstrument , Werbung , E-Mail , Gesetz , Zielgruppe
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