Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 11. Juni 2004 soll die Besteuerung von gesetzlichen Alterseinkünften ab 2005 zu 50% Steuerpflicht umgesetzt werden, bis sie ab 2040 vollständig der Steuerpflicht unterliegen. Nachteilig bei allen kapitalgedeckten Sparformen für individuelle wie auch betrieblicher Alterssicherung, ist, dass nachgelagerte Besteuerung und Freistellung der Beiträge nur bei Auszahlung der Versorgungsleistungen in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgt. Für nach den 31.12.2004 abgeschlossene Verträge müssen bei Neuverträgen 50% der aufgelaufenen Erträge bei Ablauf der Versicherung versteuert werden.
Alterseinkünfte im Visier des Fisku
Arbeitgeber ; 56 , 8 ; 14-16
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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