Alterssichtigkeit bzw. altersbedingte Weitsichtigkeit kann für Arbeitnehmer im Büro (mit Bildschirm) nicht unproblematisch werden. Oft genügt nicht nur eine Brille, viele müssen mit zwei Brillen arbeiten: Lesebrille, Fernbrille, Brille für das Autofahren, Bifokalbrille mit Nahsichtfenster, Dreistärkenbrille, Gleitsichtbrille. Für Alterssichtige bieten insbesondere die Nahgleitsichtbrillen eine optimale Sehunterstützung am Bildschirm. Die Bildschirmbrille ist eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe und gilt damit als "persönliche Schutzausrüstung", die vor einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit schützten soll. Die Kosten für die notwendige spezielle Sehhilfe muss daher der Arbeitsgeber tragen. Bildschirmbrillen kommen aber überwiegend nur für Alterssichtige in Frage. Es empfiehlt sich, eine betriebliche Regelung für die Kostenerstattung einer Bildschirmbrille abzuschließen.
Beschwerdefreies Arbeiten mit der passenden Brille
Handlungsansätze für Interessenvertretungen und Beschäftigte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 12 ; 740-744
2004-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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