Seit 1994 gibt es die EU-Richtlinie über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte, in Deutschland wird dies über das seit 1996 gültige EBR-Gesetz geregelt. Sie stellen sicher, dass die Beschäftigten eines EU-weit operierenden Unternehmens angemessen informiert und konsultiert werden. Die Unternehmensgruppen Bofrost und das Speditionsunternehmen Kühne & Nagel sind die ersten Fälle, in denen der Europäische Gerichtshof über Streitfragen im Zusammenhang mit der EBR-Gründung zu entscheiden haben. Um die Gründung eines mitbestimmenden deutschen Aufsichtsrates zu vermeiden, verlegte das Unternehmen Kühen & Nagel den Firmensitz in die Schweiz, bis heute weigert sich die deutsche Landesgesellschaft, das Verfahren zur EBR-Gründung einzuleiten. Das EuGH Urteil im Fall Kühne & Nagel im Januar 2004, welches die Pflicht des Unternehmens zur Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter bejahte, zeigt, dass die Informationspflicht des Arbeitsgebers nicht nur für Firmensitze innerhalb der Europäischen Union, sondern auch über deren Grenzen hinaus gilt. Der Beitrag berichtet über die Hintergründe des Urteils und dessen Bedeutung.


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    Titel :

    Die Konzernmutter muss ihren Sitz nicht in der EU haben


    Untertitel :

    Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Informationspflicht des Arbeitgebers bei Gründung eines Europäischen Betriebsrat


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 4 ; 204-205


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch