Technische Mitarbeiter von Unternehmen können ebenso wie Vorstände oder Geschäftsführer für Schäden persönlich haftbar gemacht werden, die durch Verletzungen von Informationssicherheit und Datenschutzvorschriften entstehen. Administratoren müssen hier besondere und nachvollziehbare Sorgfalt an den Tag legen, da sowohl Aktivitäten als auch Unterlassungen oder Duldungen zu Pflichtverletzungen oder Straftatbeständen führen können. Darüber hinaus zählen Administratoren zu den besonderen Vertrauenspersonen, an welche verschärfte Maßstäbe angelegt werden. Im Beitrag werden einige wichtige Bereiche wie Datensicherheit, Datenkontrolle, Verschlüsselung hinsichtlich möglicher Risikopotenziale beleuchtet.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Auch Administratoren haften


    Untertitel :

    Verantwortung für IT-Sicherheit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    LANline ; Spezial II ; 6, 8,10


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    805 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Instandhalten statt haften

    Lohmeyer, Stefan | IuD Bahn | 2006



    Störer im Internet : Haften Eltern für ihre Kinder?

    Peter, Markus | Online Contents | 2007



    VORRICHTUNG UND VERFAHREN ZUM HAFTEN EINES ELASTOMERLAGERS AN EINE STABILISATORSTANGE

    STARKE TOBIAS / SCHMIDT ALEXANDER / WOYCKE NIKLAS et al. | Europäisches Patentamt | 2023

    Freier Zugriff