Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.7.2004 führt zu verschiedenen Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG). Dazu gehört die Pflicht der Unternehmer, bei steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück binnen sechs Monaten eine Rechnung auszustellen. Auch für Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person besteht die Rechnungserteilungspflicht. Weiterhin muss der Unternehmer den Nichtunternehmer in diesen Fällen darauf hinweisen, dass er verpflichtet ist, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz: Neuerungen im Zusammenhang mit der Rechnungstellung (§§ 14, 14b, und 26a UStG)
Der Betrieb ; 57 , 32 ; 1699-1702
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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