Zum 1. Januar 2005 soll das 3. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Damit setzt der Gesetzgeber die Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG (Infrastrukturpaket) in das deutsche Recht um. Drei Bereiche werden dabei neu geregelt: Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, die Struktur der Eisenbahnen und die Einrichtung einer Trassenagentur. Zur Umsetzung wird die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung komplett neu gefasst, die Erstellung des Netzfahrplans spielt dabei eine zentrale Rolle. Das 4. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Umsetzung der Richtlinie 2001/16 über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems in deutsches Recht, Regelung für die Einrichtung der Benannten Stelle beim Eisenbahn-Bundesamt) und die 5. AEG-Novelle sind bereits in Vorbereitung.
Wichtige Änderungen des Eisenbahnrechts: Umsetzung des Infrastrukturpakets in nationales Recht
Verkehr und Technik ; 57 , 8 ; 315, 3174-319
2004-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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