Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung müssen grundsätzlich alle drei Jahre darauf überprüft werden, ob eine Rentenanpassung erforderlich ist. Der Teuerungsausgleich kann durch eine niedrigere Anpassung ersetzt werden, sofern die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens geringer gestiegen sind als die Verbraucherpreise. Der vorliegende Beitrag rechnet sowohl die Ermittlung der Teuerungsrate als auch des dreijährigen Nettolohnanstiegs vor und geht abschließend auf die sog. nachholende Anpassung ein, die vorzunehmen ist, wenn Betriebsrenten in der Vergangenheit nicht angepasst wurden.
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004
Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2001 / 2004 bzw. ab Rentenbeginn
Der Betrieb ; 57 , 5 ; 252-255
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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