Dieser Beitrag untersucht, ob und inwieweit die Schuldrechtsreform dazu geführt hat, dass den Verkäufer beim Vorliegen vom Sachmängeln statt der bisherigen verschuldensabhängigen Haftung eine Garantiehaftung trifft. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der gesetzliche Nacherfüllungsanspruch des Käufers, der die Pflichten des Verkäufers erweitert. Nach Ansicht des Verfassers bleibt es auch nach der Reform dabei, dass der Verkäufer nicht für ein Verschulden des Herstellers einstehen muss. Selbst ein vom Hersteller angebotenes Gewährleistungssystem soll den Verkäufer nicht automatisch entlasten.
Die Nacherfüllung als Haftungsfalle: Das deutsche Kaufrecht auf dem Weg zum Garantiesystem?
Der Betrieb ; 57 , 3 ; 119-125
2004-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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