Nach § 7 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) muss der Auftraggeber eines Speditions- oder Frachtvertrages darauf achten, dass der Auftragnehmer die entsprechende Erlaubnis oder Berechtigung nach dem GüKG hat. Bei der Kontrolle von 650 000 LKW im Jahr 2003 fehlten diese in 5 000 Fällen (weniger als 1 %); bei über 66 000 Fahrzeugkontrollen wegen illegaler Fahrerbeschäftigung kam es zu 400 Beanstandungen (ebenfalls weniger als 1 %). Insgesamt verhängte das BAG 2003 Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von rund 800 000 Euro. Der Beitrag gibt anlässlich einer Veranstaltung der Handelskammer Hamburg am 29.03.2004 einen kurzen Überblick und Hinweise, wie ein Auftraggeber sich absichern kann.


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    Titel :

    BAG: Illegale Beschäftigung geringer als angenommen


    Untertitel :

    Straßenkontrollen: Quote der Verstöße unter 1 Prozent


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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