In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von DB Netz besteht keine geregelte Haftungspflicht. Die Folgen fehlender Haftung sind Unpünktlichkeit, Langsamfahrstellen und Stillegung von Strecken. Umso mehr Wettbewerber auf den Schienen kommen und ihre Rechte juristisch durchsetzen, desto mehr wird die DB-Netz AG sich einer geordneten Gewährleistung nicht mehr widersetzen können. Der Beitrag stellt die Situation kurz dar.
Verspätungen und Fahrgastrechte: Netz ohne Gewährleistung?
Auch das Netz muss Verantwortung übernehmen
derFahrgast ; 24 , 1 ; 43
2004-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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