Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat durch die Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Entscheidung darüber, ob im jeweiligen Einzelfall eine Leistungspflicht des Versicherers besteht, ist nicht nur vom Krankheitsbild bzw. den Verletzungsfolgen abhängig, sondern auch von der jeweiligen Vertragsgestaltung. Maßgeblich für die prozentuale Einschränkung der Berufsfähigkeit im Leistungsfall ist die letzte konkrete Berufsausübung. Gerade in problematischen Fällen wie einer Kombination verschiedener Erkrankungen oder einer deutlichen psychosomatischen Überlagerung ist es sinnvoll, ein Gutachten zur Frage des Ausmaßes der Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsmediziner erstellen zu lassen, da dieser die Anforderungen der verschiedenen Berufsbilder sowie die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit aufgrund seiner Erfahrungen häufig besser beurteilen kann als die für das jeweilige Krankheitsbild zuständigen Fachärzte. Der Beitrag gibt u.a. einen Überblick über die Definition der Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung, medizinische Risikozuschläge und Ausschlussklausel in einem Vertrag, die Bedeutung des ausgeübten Berufes, die Arbeitsanamnese bei Feststellung der Berufsunfähigkeit, die gutachtliche Bewertung sowie die Auswahl des Gutachters.
Der Begriff der Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung
Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin ; 38 , 12 ; 622-625
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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