Wichtige Schutzrechte für die Elektronikbranche sind die bei den Patentämtern eingetragenen Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken sowie das nicht eingetragene Urheberrecht (Copyright). Ein Einspruch gegen eine Patenterteilung ist erst nach der Erteilung möglich, die spätestens sieben Jahre nach der Anmeldung erfolgen sollte. In dieser langen Zeit ist es riskant, auf diesem Gebiet ein Produkt auf den Markt zu bringen. Mit dem Einspruch weiß der Patentinhaber, wer sich gestört fühlt und wird die Produkte des Einsprechenden genauer auf Patentverletzung prüfen. Der Beitrag empfiehlt eine Schutzrechtrecherche noch in der Produktdefinitionsphase, da die Vielzahl der Schutzrechte in den einzelnen Ländern ein hohes Risiko der Verletzung bergen. Erst nach einer solchen Prüfung können geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, wie z.B. Lizenznahme, Sammeln von Entgegenhaltungsmaterial, Umgehen des Schutzrechtes.
Die Schutzrechtsrecherche
Das Risiko der Verletzung fremder Schutzrechte reduzieren
Elektronik ; 52 , 15 ; 86-90
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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