Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen bei Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes hat der Bundesfinanzhof mit mehreren Urteilen entschieden. Der Beitrag nimmt Stellung zur Anwendung der Urteilsgrundsätze mit Bezug auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Eingegangen wird auf die Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft (Funktionstüchtigkeit, Hebung des Standards, unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb), auf die Herstellungskosten (Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen, Aufstockung, Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche) und auf die über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden Verbesserungen, sowie die Sanierung in Raten. Ebenso wird erklärt, welche Maßnahmen zu treffen sind, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen zusammentreffen (Feststellungslast).
Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
BFH-Urteile vom 9.5.1995, vom 10.5.1995, vom 16.7.1996, vom 12.9.2001 und vom 22.1.2003 - BMF-Schreiben vom 18.7.2003 - IV C3 - S 2211 - 94/03 -
Der Betrieb ; 56 , 31 ; 1650-1654
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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