Die Vorschriften für den Gefahrgut-Versand per Flugzeug sind kompliziert. Es gibt zu viele Vorschriften. Ständig werden Gefahrgutvorschriften im Iata-Regelwerk geändert, um den neuen Bedingungen gerecht zu werden. Zum Beispiel ist die Verpackungsmarkierung "Air Eligible" ab 1.1.04 nicht mehr verbindlich. Dies gilt auch für UN-spezifische Verpackungen, die für den Lufttransport benutzt werden. Sie müssen neben den UN-Prüfkriterien zusätzlich Anforderungen bezüglich Druck, Temperatur, Schwingungen/Vibration und Aufsaugmaterial erfüllen. Im Beitrag werden kurz neue Abfertigungskennzeichen für radioaktive Stoffe, neue Aufkleber-Regelungen, Ladungssicherungs- und andere speziell auf die Luftfracht bezogene Sondervorschriften besprochen.
Gefahrgut im Luftverkehr
Zu viele Vorschriften
Internationale Transport Zeitschrift ; 65 , 49-50 ; 23
2003-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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TRANSPORT - Es liegt was in der Luft - Gefahrgut im Luftverkehr - wie funktioniert's?
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