Die Vorschriften für den Gefahrgut-Versand per Flugzeug sind kompliziert. Es gibt zu viele Vorschriften. Ständig werden Gefahrgutvorschriften im Iata-Regelwerk geändert, um den neuen Bedingungen gerecht zu werden. Zum Beispiel ist die Verpackungsmarkierung "Air Eligible" ab 1.1.04 nicht mehr verbindlich. Dies gilt auch für UN-spezifische Verpackungen, die für den Lufttransport benutzt werden. Sie müssen neben den UN-Prüfkriterien zusätzlich Anforderungen bezüglich Druck, Temperatur, Schwingungen/Vibration und Aufsaugmaterial erfüllen. Im Beitrag werden kurz neue Abfertigungskennzeichen für radioaktive Stoffe, neue Aufkleber-Regelungen, Ladungssicherungs- und andere speziell auf die Luftfracht bezogene Sondervorschriften besprochen.


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    Titel :

    Gefahrgut im Luftverkehr


    Untertitel :

    Zu viele Vorschriften


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch