Die Auswirkungen der Härtefallregelungen nach §§ 61 ff. SGB V auf die gesetzliche Krankenversicherung sind bisher kaum untersucht worden. Der Beitrag will klären, ob und inwieweit sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Härte- und Nichthärtefälle unterscheiden. Wäre das der Fall, so könnte die Härtefallregelung auch als "versteckter" Morbiditätsindikator gelten und würde eine gesonderte Berücksichtigung von Härtefällen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs sinnvoll erscheinen lassen. Die praktische Umsetzbarkeit der Anrechnung eines erhöhten Beitragsbedarfs für Härtefälle im Risikostrukturausgleich wird diskutiert.
Berücksichtigung von Härtefällen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs?
Gesundheits- und Sozialpolitik ; 57 , 5-6 ; 43-50
2003-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Zur Berücksichtigung der Griffigkeit von Asphaltstraßen im Rahmen des Straßenerhaltungsmanagements
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1993
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