Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob sich die heutigen Anforderungen an einen besonderen Bahnkörper und die damit verbundene Förderpraxis nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) aus dem Bericht der Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden von 1965 herleiten lassen. Es wird festgestellt, dass zwar in allen GFVG-Fassungen als Fördervoraussetzung am besonderen Bahnkörper festgehalten wurde, sich dessen Definition aber immer stärker dem Trend zum eisenbahnmäßigen Fahren angepasst hat. Eine Änderung des GVFG wird weder für notwendig noch für sinnvoll gehalten. Statt dessen wird vorgeschlagen, die Förderpraxis in den Bundesländern zu flexibilisieren, für angebaute Straßenräume einen Bahnkörper mit angehobener Gleiszone und geschlossenem Oberbau einzuführen und das Förderverfahren nach dem GFVG unter Einbeziehung von Regionalisierungsmitteln stadtverträglich zu modifizieren.
Förderfähigkeit besonderer Bahnkörper nach dem GVFG
Eine unendliche Geschichte?
Der Nahverkehr ; 21 , 7-8 ; 25-28, 30-34
2003-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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