Im Rahmen der Lizenzierung der Mobilfunknetze D1 und D2 wurde ab 1990 das Resale-Prinzip als Instrument zur Förderung von Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt in Deutschland erstmals eingesetzt. Bedingt durch die Knappheit der zum Betrieb von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen, finden sich auf dem deutschen Mobilfunkmarkt enge Oligopolstrukturen. Die geringe Anzahl an Marktteilnehmern begünstigt ein so genanntes "wettbewerbsfriedliches" kollusives Verhalten, bei dem die Beteiligten in der Regel sowohl auf der Wertschöpfungsstufe "Netz" als auch auf der Wertschöpfungsstufe "Dienst" auf Preisunterbietungen und andere im Wettbewerb übliche Differenzierungen verzichten. Insbesondere in einem solchen marktstrukturell engen Markt leisten Reseller bzw. Diensteanbieter daher einen entscheidenden Beitrag zur Intensivierung des Wettbewerbs.
Resale im Mobilfunk
Wettbewerbssituation und rechtliche Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund des neuen Kommunikationsrechtsrahmens der Europäischen Union
Kommunikation & Recht ; 6 , 1 ; 16-21
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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