Am 1. Juli 1998 trat die Baustellenverordnung in Kraft. Sie ist die Umsetzung der europäischen Baustellenrichtlinie und dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Normadressat der Baustellenverordnung ist der Bauherr. Ist der Bauherr nicht in der Lage, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz selbst zu koordinieren, hat er je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, ggf. auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Aufgaben von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, das Ablaufschema der Koordination, die Eignung des Koordinators, die Haftungsfrage sowie die Ausbildung zum Koordinator.


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    Titel :

    Ein Tätigkeitsfeld auch für TGA-Ingenieure: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator



    Erschienen in:

    TGA Fachplaner ; 2 , 1 ; 52-56


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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