Eine geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich gesehen ein "normales" Arbeitsverhältnis mit vom Sozial- und Steuerrecht vorgegebenen Eckdaten hinsichtlich Arbeitszeit und Entlohnung. Alle arbeitsrechtlichen Regelungen finden daher in vollem Umfang auf die geringfügige Beschäftigung Anwendung. Das bedeutet für den Arbeitgeber z. B.: Bei einer unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des geringfügig Beschäftigten muss Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt werden. Der geringfügig Beschäftigte hat Anspruch auf Urlaub - bei einer Dauerbeschäftigung mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs in Höhe von 24 Werktagen (0 20 Arbeitstagen). Der Beitrag beschäftigt sich näher mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie den Problemen bei Arbeitsausfall.
Entgeltfortzahlung und Arbeitsausfall bei geringfügig Beschäftigten
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 1 ; 37-38
2003-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitszeit , Lohnfortzahlung , Lohn , Krankheit , Ausfallzeit , Urlaub , Arbeitsverhältni
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