Die direkte/unmittelbare Lohndiskriminierung von Frauen z.B. über Lohnabschlagsklauseln stellt heute kein vorrangiges Problem mehr bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt dar. Anders sieht dies bei der indirekten/mittelbaren Entgeltdiskriminierung aus. Sie erfolgt über geschlechtsneutral formulierte Regelungen, die sich jedoch ohne sachlichen Grund unterschiedlich auf die Geschlechter auswirken. Die Autorin beschreibt zunächst die Rechtslage auf Grund Art. 141 EG-Vertrag, der Richtlinie 75/117/EWG von 1975, zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und Bestimmungen des Grundgesetzes sowie des BGB. Schließlich zeigt sie an Hand einiger Beispiele auf, dass die derzeitigen Tarifverträge vielfach den gültigen Rechtsnormen nicht gerecht werden. Die Tarifparteien sollten vor diesem Hintergrund Tarifreformen offensiv angehen, zumal Frauen in Deutschland nach den neuesten EU-Statistiken am schlechtesten bezahlt sind.
Entgeltgleichheit für Frauen und Männer
Tarifverträge entsprechen nicht EU-rechtlichen Vorgaben
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 12 ; 755-760
2002-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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