Tarife für unterschiedliche Formen des Versicherungsschutzes sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung gänzlich unbekannt, während in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine breite Palette an Wahlmöglichkeiten besteht. Das wird sich vielleicht schon bald ändern. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten integrierte Versorgungsformen mit dem Hausarzt als Lotsen anbieten können. Ziel solcher einzelvertraglichen Lösungen ist eine kostengünstigere medizinische Versorgung. Damit ergibt sich für die Kassen auch die Notwendigkeit, Tarife zu kalkulieren, in denen die erwarteten Einsparungen neuer Versorgungsformen an die Versicherten weitergegeben werden. Das ist für die gesetzlichen Kassen eine gänzlich neue Themenstellung. Der Beitrag behandelt die Frage: An wen sind die Einsparungen von integrierten Versorgungsformen weiterzugeben und wie sind die Tarife im Rahmen des bestehenden Umlageverfahrens zu kalkulieren?
Wahltarife für die GKV
- Die solidarische Kalkulation von Anreiz- und Bonussystemen für die integrierte Versorgung
Arbeit und Sozialpolitik ; 56 , 11/12 ; 39-47
2002-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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