Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft die überwiegende Zahl der Gerichte E-Mail-Werbung für unzulässig erklären wird. Eine Grundsatzentscheidung des BGH zu dieser Form der Werbung steht noch aus. Angesichts seiner früheren Entscheidungen zur Telex- und BTX-Werbung ist jedoch davon auszugehen, dass er auch bei der E-Mail-Werbung den Schutz der Privatsphäre der Verbraucher höher bewerten wird als die Werbe- und Wettbewerbsfreiheit. Es ist zu erwarten, dass der BGH in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung ausufernder E-Mail-Werbung Grenzen setzen wird und sich auch vor der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie zur elektronischen Kommunikation auf deren Regelung beruft. Das Erfordernis einer Grundsatzentscheidung des BGH könnte sich jedoch auch durch eine gestzliche Regelung erübrigen.
Zulässigkeit unaufgeforderter E-Mail-Werbung?
Der Betrieb ; 55 , 49 ; 2581-2586
2002-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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