Im Jahr 1997 ist im Sozialgesetzbuch (SGB VII) der Präventionsauftrag an die Adresse der Unternehmer, Versicherten und auch der Berufsgenossenschaften auf die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erweitert worden. Das bedeutet eine Ausdehnung der Pflichten und des Schutzes auf jede mit der Arbeit und dem Betrieb verbundene Gesundheitsgefahr. Das Gesetz unterscheidet aber weiter zwischen der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten einerseits und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren andererseits. Die Erweiterung schafft ein nahezu unbegrenztes Aufgabengebiet für Unternehmer und Berufsgenossenschaften. Bisher ist eine inhaltliche Festlegung und Begrenzung dieser Erweiterung noch nicht gelungen. Der Beitrag berichtet über geeignete Mittel, mit denen der neu gesteckte Rahmen des erweiterten Präventionsauftrages ausgefüllt werden kann.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Inhalt und Grenzen des neuen Präventionsauftrages der Berufsgenossenschaften
Sicherheitsingenieur ; 33 , 9 ; 12-14, 16-17
2002-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker?
IuD Bahn | 2002
|Dieselabgas - Entstehung, Messung und Gesundheitsgefahren
Kraftfahrwesen | 1992
|Gesundheitsgefahren entgegenwirken: Schadstoffe bei Schweißarbeiten
IuD Bahn | 2002
|