Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 (am 18. Juli 2002 in Kraft getreten) regelt die Herstellung von großräumigen (strategischen) Lärmkarten für die Quellen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe, die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Verringerung der Lärmbelastung, die Information der Öffentlichkeit zu Lärmkartierungen und Aktionsplänen sowie die Übermittlung von lärmrelevanten Daten an die Europäische Kommission. Der Beitrag stellt die Regelungen der Richtlinie dar, erläutert die Vorgaben für die Lärmkartierung und stellt die Bedeutung der Richtlinie für die Bauleitplanung sowie die Planfeststellung heraus.
Strategische Lärmkartierung ist machbar für Deutschland
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie
der städtetag ; 55 , 10 ; 26-29
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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