Die letzte wesentliche Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) erfolgte Ende 1996 und mündete in die Neufassung des MuSchG vom 17. Januar 1997. Diese Gesetzesnovelle war der - verspäteten - Umsetzung europäischen Gemeinschaftsrechts geschuldet. Nunmehr wird der Mutterschutz auf Initiative der Bundesregierung im Hinblick auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ein weiteres Mal gestärkt. Frühgeburten und sonstige vorzeitige Entbindungen sind im Hinblick auf die tatsächliche Mutterschutzfrist nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG gleichgestellt. Außerdem regelt das novellierte MuSchG ausdrücklich, dass mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote bei der Berechnung des Jahresurlaubs als Beschäftigungszeiten gelten.
Mutterschutz - Vorzeitige Entbindungen gleichgestellt
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 7 ; 298-300
2002-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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