Der ganzheitliche Ansatz der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfasst den baulichen Wärmeschutz ebenso wie die Technische Gebäudeausrüstung, einschließlich Energierzeugung und -lieferung, wodurch der Handlungsrahmen gegenüber den bisherigen Verordnungen erheblich erweitert wird. Sollen die gesetzlichen Ziele durch bauliche und technische Möglichkeiten erreicht werden, müssen neue Wege bei der Beratung, Planung, Ausführung und Kontrolle des Energieeinsatzes beschritten werden. Eine offene, fachkompetente und solidarische Zusammenarbeit zwischen Architekten und Fachingenieuren von Anfang an. Eine Ergänzung des Leistungsbildes der HOAI könnte diese Form der Zusammenarbeit fördern und die Vorlage energetisch optimierter Gesamtkonzepte zur Grundlage machen.
Energieeinsparverordnung - Neue Anforderungen an die Zusammenarbeit von Architekten und Fachingenieuren
BundesBauBlatt ; 51 , 6 ; 46-47
2002-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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