Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber im ersten Schritt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen. Werden Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit festgestellt, so sind im zweiten Schritt technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen mit dem Ziel zu planen und durchzuführen, diese zu beseitigen oder möglichst gering zu halten (kollektiver Schutz). Zum Schutz gegenüber eventuell verbleibenden Gefährdungen sind persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Unter den zahlreichen Belastungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind, spielt die Vibrationseinwirkung durch handgehaltene und handgeführte Maschinen (Hand-Arm-Vibrationen) sowie durch mobile Maschinen (Ganzkörper-Vibrationen) eine bedeutende Rolle. In Anlehnung an das Einzelrichtlinien-Netzwerk der Europäischen Union und relevanter Vibrationsnormen auf internationaler und europäischer Ebene, ist auch die traditionsreiche deutsche VDI-Richtlinie 2057 zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Vibrationsbelastung überarbeitet worden. Die mit den neuen Entwicklungen sowohl im Vorschriften- als auch im Normungssektor verbundenen wesentlichen Veränderungen werden im Beitrag dargestellt und erläutert.
Vibrationseinwirkungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung und Prävention
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 5 ; 225-232
2002-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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