Seit dem 22.05.2001ist das geänderte Signaturgesetz (SiG) in Kraft getreten, dessen Regelungen durch das zum 01.08.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtverkehr ergänzt wurden. Die wesentlichen Regelungen werden vorgestellt und auf das Arbeitsrecht angewendet. Ausdrücklich ausgeschlossen bleiben bei der Nutzung elektronischer Medien die Kündigung, der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und das Arbeitszeugnis, die nach wie vor der Schriftform bedürfen. Je nach Umständen ist die Auswahl zwischen einem qualifizierten und einem akkreditierten Signaturverfahren für die Rechtsgültigkeit von hoher Bedeutung.
Schriftformerfordernis und elektronische Medien im Arbeitsleben
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 3 ; 133-136
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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