Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs wird durch das Signaturgesetz und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften bestimmt. Mit dieser Gesetzgebung besteht im Grundsatz zivilrechtliche Wirksamkeit und Beweissicherheit für elektronische Erklärungen. Die Gesetzesgrundlagen werden behandelt und auf das Transportrecht angewendet. Die elektronische Kommunikation im Transportrecht findet in den Orderpapieren des Fracht- und Lagerrechtes ihre Grenzen. Diese sind als Wertpapiere in elektronischer Form rechtsunwirksam. Ihre Integration in die elektronische Kommunikation hat also nur informativen Wert.
Die Gesetzgebung zum elektronischen Geschäftsverkehr und die Konsequenzen für das Transportrecht
Transportrecht ; 25 , 3 ; 89-92
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Gesetzgebung zum elektronischen Geschäftsverkehr und die Konsequenzen für das Transportrecht
Online Contents | 2002
|Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
Online Contents | 2003
|Verhaltenskodizes im elektronischen Geschäftsverkehr
Online Contents | 2003
|Verhaltenskodizes im elektronischen Geschäftsverkehr
IuD Bahn | 2003
|Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr
Online Contents | 2007
|