Das neue Betriebsverfassungsgesetz und die auf seiner Grundlage erlassene Wahlordnung bringen für die Betriebsratswahlen eine Reihe einschneidender Veränderungen mit sich. Es wird sichergestellt, dass im Unternehmen beschäftigte Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft auch Zugang zum Betriebsrat erhalten, das Wahlverfahren wird vereinfacht und Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, besitzen ein aktives, aber kein passives Wahlrecht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Betriebsratswahlen nach neuem Recht
Personalwirtschaft ; 29 , 2 ; 46-49
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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