Das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird voraussichtlich am 1. März 2002 nach langer inhaltlicher Diskussion in Kraft treten können. Ziel des Gesetzes ist es, durch Förderung der KWK-Technik einen Beitrag zum Einlösen der Klimaschutzverpflichtungen der Bundesregierung zu erbringen. Zusammen mit der Selbstverpflichtung der Strombranche sollen durch den am 15. August 2001 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf 10 Mio t CO2 pro Jahr bis 2005 und 23 Mio t CO2 pro Jahr bis 2010 eingespart werden. Der Beitrag bewertet aus energiewirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht den vom Bundeskabinett im August verabschiedeten Gesetzentwurf. Im Ergebnis wird deutlich, dass das Gesetz bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz nur geringe Wirkung entfalten kann.
Schwächen des neuen Fördergesetzes für Kraft-Wärme-Kopplung
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 52 , 1/2 ; 66-69
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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