Im Laufe des Jahres 2002 soll die neue Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) in vielen Bundesländern eingeführt werden. In einigen Bundesländern, wie z. B. NRW, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist sie bereits Bestandteil der technischen Baubestimmungen und regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz aller Industriebauten. Mit der Veröffentlichung der M-IndBauRL in den einzelnen Bundesländern als "Technische Baubestimmung" unter der Rubrik "Technische Regeln zum Brandschutz" wird die neue M-IndBauRL für die Bauherren auf Grund des § 3 Absatz 3, Satz 1 der Muster-Bauordnung der entsprechenden Landesvorschrift allgemein verbindlich. Es werden die wesentlichen Punkte der neuen Muster-Industriebaurichtlinie für Planer und Architekten in einer Übersicht zusammengefasst.


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    Titel :

    Sicherer Brandschutz beginnt bei der Planung


    Untertitel :

    Muster-Industriebaurichtlinie



    Erschienen in:

    industrieBAU ; 48 , 1 ; 58-60


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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