Mit der Verabschiedung des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KonTraG) vor etwa drei Jahren ist die Einrichtung eines Risikomangementsystems (RMS) in gewerblichen Unternehmen gesetzlich verankert worden. Gerade in Aktiengesellschaften sollen die Schwächen des generell bewährten Kontrollsystems durch gezielte Korrekturen weitgehend beseitigt werden. Darüber hinaus eignet sich Risikomangement als Ergänzung bestehender Managementsysteme zur Ertragsverbesserung. Da das KonTraG an keiner Stelle festlegt, wie ein Risikomanagementsystem in der Praxis aussehen soll, muss dieser abstrakte Begriff für die Verwendung im Zusammenhang mit dem KonTraG inhaltlich ausgestaltet werden. Bei diesem Konkretisierungsprozess hat die Arbeit des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und dessen Anforderungen an den Abschlussprüfer eine prägende Kraft. Der Beitrag gibt einen Einblick in die bisherige Praxis der Unternehmen im Umgang mit Risikomanagementsystemen, in die Rolle des IDW sowie in die mögliche Integration von RMS in bestehende Managementsysteme eines Unternehmens.
Wirksame Frühwarnung - Einsatz und Umsetzung von Risikomanagementsystemen nach KonTraG
QZ Qualität und Zuverlässigkeit ; 47 , 1 ; 40-42
2002-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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