Bei der Schadensanierung nach Bränden und sonstigen Schadenereignissen handelt es sich nicht um ein Systemgeschäft mit homogenen Produkten. Daher muss der Umfang der Gewährleistung schon im Vorfeld klar definiert werden, um spätere Differenzen möglichst auszuschalten. Ansätze zur Harmonisierung der gegenwärtig noch recht unterschiedlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sanierungsunternehmen sind vorhanden, harren aber noch der Umsetzung. Bei der Behandlung des Themas "Gewährleistung bei Sanierungsarbeiten" kann es nicht darum gehen, die vielen Normalfälle zu betrachten. zur Sache sprechen jene Fälle von Schadensanierungen, in denen es zur so genannten Schlechtleistung gekommen ist, oder auch solche Fälle, in denen allein eine Seite die Auffassung vertritt, es läge eine Schlechtleistung vor. Die im Beitrag ausgewählten Beispiele entstammen teilweise der Praxis, während andere fiktiv sind, jedoch durchaus einen Praxisbezug haben.
Gewährleistung und Besonderheiten bei Sanierungsarbeiten
Allianz Report für Risiko und Sicherheit ; 74 , 5 ; 193-197
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
MODELL - Anlagenportrait - Anlagensanierung-Sanierungsarbeiten
Online Contents | 1998
Betonspritzmaschinen zum Einbau ergänzender Teile bei Sanierungsarbeiten
IuD Bahn | 1995
|Sanierungsarbeiten des Tunnels Melide-Grancia unter Verkehr: Eine Herausforderung
Online Contents | 2013
|Recht - Gewährleistung beim Privathandel
Online Contents | 2000
Monacor International: Gewahrleistung verlangert
British Library Online Contents | 2007