Der Regierungsentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes sieht in seinem § 15 Abs. 2 eine zwingende Geschlechterquote vor. Die bei einer Betriebsratswahl zu vergebenden Betriebsratsmandate sind entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis der Geschlechter im Betrieb anteilig auf Frauen und Männer aufzuteilen. Diese Geschlechterquote wird mit der erforderlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern und dem Ziel der Erhöhung der Repräsentanz der Frauen in den Betriebsräten begründet. Ob dies die im Entwurf vorgesehene Regelung ermöglicht, ist nicht unumstritten. Der Bericht macht anhand von Beispielen deutlich, welche Probleme eine zwingende Geschlechterquote mit sich bringen kann.
Die Quote ist tot - es lebe die Quote!?
Neues BetrVG: Geschlechterquote statt Gruppenquote?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 6 ; 322-326
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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