Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 24.08.2000 erneut Stellung zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit eines Gundstückseigentümers bei Altlasten genommen. Das Gericht hatte sich zuvor bereits in einem Beschluss vom 16.02.2000 (Artikel-Bestellnr.: I0028653) zu den aus dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit geäußert. Es hatte den Verfassungsbeschwerden von zwei Grundstückseigentümern stattgegeben, die zur Sanierung von Altlasten herangezogen worden waren, bei denen höhere Kosten als der jeweilige Verkehrswert der Grundstücke entstanden. Diesmal hat das BVerfG jedoch gegen den Beschwerdeführer entschieden. Im Beitrag werden die Argumentation des BVerfG und die Konsequenzen für die Altlastenpraxis aufgezeigt.


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    Titel :

    Erneut: BVerfG und die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit bei Altlasten


    Untertitel :

    Zum Beschluss des BVerfG vom 24.08.2000 - 1 BvR 83/97



    Erschienen in:

    Altlasten-Spektrum ; 10 , 3 ; 143-144


    Erscheinungsdatum :

    2001-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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