Die behördlichen Befugnisse ergeben sich aus dem Anwendungsbereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) auf Gebieten, die auch vom Abfallrecht geregelt werden. Daher befasst sich der Beitrag im Wesentlichen mit der Kollision dieser beiden Rechtsmaterien. Folgende Kollisionsfälle werden behandelt: Düngemittelgesetz und Klärschlammverordnung, Verfüllung von Tagebauen mit kontaminierten Böden, Wiedereinbau kontaminierter Böden auf Altlasten, Stillegung von Deponien und Bodengefährdende Abfalllagerung. Es werden dabei einige Fragen behandelt, die in der Fachliteratur soweit ersichtlich bislang nicht Gegenstand der Erörterung waren. Das BBodSchG behandelt die Schnittstelle zwischen Bodenschutzrecht und Abfallrecht in § 3 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 BBodSchG, und das KrW-/AbfG in § 36 Abs. 2 Satz 2 und in der Streichung des früheren § 40 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG.
Bodenschutz und Abfallrecht
Behördliche Befugnisse und Überwachung
Altlasten-Spektrum ; 10 , 3 ; 137-142
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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