Der Gedankenaustausch entspricht dem menschlichen Normalverhalten, sei es im Dienst oder privat. Arbeitgeber pflegen aus guten Gründen Privatgespräche erst dann zu unterbinden, wenn sie im Übermaß vorkommen und den Betrieb stören. Im Prinzip könnte dieser ungeschriebene Rechtssatz auch für die elektronisch vermittelte Kommunikation gelten. Die zahlreichen Möglichkeiten, E-Mail und Internet ebenso wie das Telefon nicht allein zu dienstlichen Zwecken zu nutzen, werfen eine Reihe teils neuer, teils modifizierter rechtlicher Fragen auf. Insofern sieht sich auch das Arbeitsrecht durch die neue Technologie herausgefordert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den daraus erwachsenden Problemen, mit den Interessen der Beteilgten, mit deren Rechten und Pflichten sowie mit den zum Teil wenig bekannten Rechtsgrundlagen.
Informationstechnologie im Unternehmen
Rechte und Pflichten bei der Kommunikation
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 2 ; 52-57
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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