Im Strafprozess um den Absturz der Wuppertaler Schwebebahn am 12. April 1999 hat das Landgericht Wuppertal am 29. September 2000 das Urteil in erster Instanz gefällt, gegen das Rechtsmittel eingelegt wurden; für eine endgültige Meinungsbildung.ist somit das rechtskräftige Urteil abzuwarten. Dennoch liefert das Urteil genügend Diskussionsstoff zu einer Reihe eisenbahnrechtlich interessanter Fragen, insbesondere was die gerichtlichen Feststellungen zu den "Verantwortungssträngen" (Mehrspurige Verantwortlichkeit, Delegation der Verantwortung) und zu einem Sicherheitskonzept (Regeln der Technik, Eindeutigkeit der Dienstvorschriften, Anforderungen und Ziele eines Sicherheitskonzeptes) betreffen, die im Beitrag erörtert werden.
Das erstinstanzliche Urteil im Wuppertaler Schwebebahnproze
Aussagen für ein Sicherungskonzept eines Schienenverkehrsunternehmen
Eisenbahn-Revue international ; 6 ; 283-287
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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